AGB

 

1. Allgemeines

 

1.1. Die Firma flatfox GmbH, Offenbach am Main, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Stefan Rödig Handelsregister 42970, Registergericht Offenbach am Main USt-ID-Nr.:DE255488479 (im Folgenden: flatfox) erbringt die von ihr angebotenen Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vor Vertragsschluss zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch dann, wenn flatfox in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bestimmungen die Leistung vorbehaltlos ausführt.

1.3. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2. Leistungsbeschreibung

 

2.1. flatfox stellt dem Kunden die technische Infrastruktur für Nachrichten-Management über elektronische Kanäle zur Nutzung über das Internet zur Verfügung (ASP). Übergabepunkt für die vertraglich vereinbarte Leistung ist der Routerausgang des flatfox-Rechenzentrums. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- oder Software ist nicht Gegenstand der geschlossenen Verträge und fallen ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden.

2.2. flatfox pflegt die Plattform, und leistet die Diagnose und die Beseitigung von Fehlern, d.h. wesentlichen Abweichungen vom vertraglich festgelegten Leistungsumfang.

2.3. Soweit der Kunde Daten an flatfox übermittelt, ist er verpflichtet, von diesen Daten Sicherungskopien auf eigenen Datenträgern vorzunehmen. Die flatfox-Server werden regelmäßig gesichert und gegen Eingriffe Unbefugter geschützt, im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlustes ist der Kunde dennoch gehalten, die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich auf die Server von flatfox zu übertragen. Sofern Daten vom flatfox System originär erstellt werden, beispielsweise Reportingdaten, sichert flatfox diese Daten entsprechend den aktuellen technischen Standards.

2.4. flatfox hält die vom Kunden übermittelten Inhalte bereit, so dass bei Nutzung der Anwendung ein Zugriff auf diese möglich ist.

2.5. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere hat der Kunde die Bereitstellung von Daten zum leistungserheblichen Zeitpunkt zu gewährleisten. Der Kunde sorgt dafür, dass die von ihm berechtigten Nutzer über einen Internetanschluss und eine geeignete Computerkonfiguration verfügen. Die Bedienung und Aufrechterhaltung dieser Voraussetzungen liegen allein in der Verantwortung des Kunden.

2.6. Bei der Übertragung jedweder Daten an das flatfox-System stellt der Kunde durch geeignete Mittel, insbesondere durch den Einsatz von Virenscannern und Firewalls sicher, dass unberechtigte Zugriffe auf Daten seiner Kunden und die Übermittlung schädigender Daten verhindert bzw. unterbunden werden.

2.7. Der Kunde ist verpflichtet, bei Kenntnis von Störungen und Mängeln diese flatfox unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde stellt in diesem Fall flatfox alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die zur Analyse und Fehlerbeseitigung benötigt werden. Stellt sich nach Prüfung einer Fehlermeldung heraus, dass die Störung innerhalb des Verantwortungsbereichs des Kunden liegt, ist flatfox berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Prüfung der Fehlermeldung zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung zu stellen.

2.8. Bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten. Insbesondere ist es ihm untersagt, Daten, insbesondere Adressdaten und Inhalte einzustellen und zu versenden, die gegen Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstoßen, die fremde gewerbliche Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

2.9. Der Kunde ist für die von ihm bereit gestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass flatfox nur technischer Dienstleister und Übermittler der E-Mail-Nachrichten und insoweit zu einer Überprüfung der Daten und Inhalte weder unter rechtlichen, sachlichen oder sonstigen Gesichtspunkten verpflichtet ist; flatfox behält sich eine solche Überprüfung jedoch jederzeit, auch ohne dass begründete Verdachtsmomente einer Vertrags- oder Rechtsüberschreitung vorliegen, vor.

2.10. flatfox kann die vertraglich vereinbarte Leistung jederzeit, in einem für den Kunden zumutbaren Umfang und unter der Maßgabe, die Leistungsmerkmale gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung weiterhin im Wesentlichen zu erfüllen, ändern. Änderungen sind dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich werden. Dies ist beispielsweise der Fall bei Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer oder wenn das Leistungsangebot aufgrund technisch oder rechtlich bedingter Veränderungen geändert oder ergänzt werden muss.

2.11. flatfox stellt dem Kunden für die Nutzung der flatfox-Technologie eine Benutzerkennung und ein Passwort (Zugangsdaten) zur Verfügung. Der Kunde wird das mitgeteilte Passwort bei der ersten Nutzung unverzüglich in ein neues, nur ihm bekanntes, Passwort abändern. Der Kunde wird die Zugangsdaten nur den jeweils berechtigten Mitarbeitern zugänglich machen. Im Übrigen wird er die Zugangsdaten geheim halten und in regelmäßigen Abständen aus Sicherheitsgründen aktualisieren. Der Kunde ist verpflichtet seine Mitarbeiter ebenfalls zum vertraulichen Umgang mit den Zugangsdaten zu verpflichten. Der Kunde wird flatfox unverzüglich davon unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.

 

3. Vertragsschluss

 

3.1. flatfox behält sich vor, einzelne Kundenanfragen ohne weitere Begründung abzulehnen.

3.2.1. Sofern ein von flatfox erstelltes Angebotsschreiben erfolgt, so ist dies grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, d.h. dies stellt lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein entsprechendes Angebot abzugeben. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung), unterschrieben durch die Geschäftsführung von flatfox, zustande.

3.2.2. Andernfalls kommt der Vertrag so zustande, indem der Kunde den auf der Homepage abzurufenden Nutzungsvertrag ausfüllt und unterschrieben an flatfox faxt. Nach sorgfältiger Prüfung des Angebotes wird die Annahme desselben durch Kontenfreischaltung und einer gleich lautenden Bestätigungsemail dem Kunden angezeigt.

3.2. flatfox ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise, wie z.B. die Rechenzentrumsanbindung an das Internet, durch qualifizierte Dritte durchführen zu lassen ohne dies dem Kunden anzeigen zu müssen. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nicht auf den Kunden umgelegt.

 

4. Pflichten

 

4.1. Aus der Werbesendung muss klar hervor gehen, dass der Kunde Versender der Werbemail ist. Dazu muss jede versendete E-Mail ein gut sichtbares Impressum enthalten, welches alle nachfolgenden Angaben enthält:

4.1.1. Namen und Anschrift, der Kundenniederlassung; bei juristischen Personen zusätzliche Angaben über Rechtsform, vertretungsberechtigte Person, Ort und Nummer des Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisters;

4.1.2. Kontaktinformationen, bestehend aus mindestens einer gültigen Telefonnummer sowie einer postalischen sowie E-Mail-Adresse;

4.1.3. Soweit eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung vorhanden sind, sind diese anzugeben. Weitergehende Informationspflichten nach § 5 I des Telemediengesetzes (TMG) sind zu beachten.

4.2.1. Ebenso weist flatfox seine Kunden darauf hin, dass in § 6 TMG zusätzliche Voraussetzungen für den Versand kommerzieller elektronischer Post (E-Mail) aufgeführt sind; beispielsweise darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt dann vor, wenn die Kopf- und Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält.

4.2.2. Auf daneben stehende Regelungen, wie auch solche des UWG, wird Bezug genommen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, sich mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen vertraut zu machen, diese einzuhalten und sich hinsichtlich rechtlicher Entwicklungen auf dem aktuellen Stand zu halten. Bei Einzelfragen erteilt flatfox rechtlich unverbindliche Auskünfte. Keinesfalls kann flatfox jedoch den im Einzelfall nötigen Rechtsbeistand ersetzen oder für telefonisch oder via elektronischer Post erfolgte Rechtsauskünfte in Regress genommen werden.

4.2.3. Der Kunde hat einen Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Beschwerden zu benennen. Die Reaktion auf Anfragen durch den Ansprechpartner hat werktags innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen.

4.3. Auf die Möglichkeit des Widerrufs der Erlaubnis, E-Mails zuzusenden, hat der Kunde in jeder E-Mail hinzuweisen. Das Abbestellen von E-Mails muss grundsätzlich durch den Empfänger ohne Kenntnis von Zugangsdaten (beispielsweise Login und Passwort) möglich sein. Ausnahmen dazu können im Einzelfall zugelassen werden, wenn eine abweichende Handhabung aufgrund von Besonderheiten des angebotenen Dienstes erforderlich ist. Abmeldungen sind unverzüglich zu bearbeiten.

4.4. Der Kunde muss E-Mail-Adressen von der Verteilerliste nehmen, wenn nach dem Beschicken dieser Adressen drei Hard-Bounces erfolgen.

4.5. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden bereitgestellten oder versendeten Daten oder Inhalte geltend, behält sich flatfox vor, diese Daten oder Inhalte oder das betroffene Kundenkonto vorläufig oder ganz zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte berechtigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten oder Inhalte besteht. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er flatfox den daraus entstandenen Schaden ersetzen und stellt flatfox insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

 

5. Urheberrecht, Nutzungsrechte

 

5.1. Die von flatfox genutzte Software ist nach den §§ 69 a ff. UrhG urheberrechtlich geschützt.

Es besteht darüber hinaus auch weltweit nach den jeweiligen Rechtsordnungen urheberrechtlicher Schutz. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, diesen urheberrechtlichen Schutz zu beachten.

5.2. flatfox räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein eingeschränktes, entgeltliches und unter dem Vorbehalt des Einhaltens der Vertragsbedingungen stehendes Nutzungsrecht an der flatfox-Anwendung ein. Einer nicht vertragsgemäßen, ausschließlichen, übertragbaren und/oder unterlizenzierbaren Nutzungsrechteinräumung wird ausdrücklich widersprochen. Eine Übereignung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht. Soweit flatfox während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates und Upgrades der Anwendung bereitstellt, so gilt das Vorstehende. Eine Übertragung weiterer Nutzungs- oder sonstiger Rechte wird ausgeschlossen. Das geistige wie sonstige Eigentum an der Software verbleibt vollständig bei flatfox. Nähere nutzungsrechtliche Regelungen werden im individuellen Nutzungsvertrag getroffen

5.3. flatfox ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades und Updates nicht verpflichtet, solange und soweit dies zur Mängelbeseitigung nicht zwingend erforderlich ist.

5.4. Der Kunde ist nicht berechtigt die Anwendung über die Zwecke des Vertrages hinaus zu nutzen, insbesondere ist er nicht befugt, andere als seine eigenen Dateien zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzungskreises zugänglich zu machen.

 

6. Vergütung, Fälligkeit

 

6.1. Es gelten die individuell vereinbarten und schriftlich bestätigten Preise.

6.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften getrennt in der Rechnung ausgewiesen.

6.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Lieferung bzw. Leistung und Rechnungsstellung ohne Abzug, netto, fällig. Sollte sieben Tage nach Rechnungstellung kein Zahlungseingang auf einem der Konten von flatfox erfolgt sein, erhebt flatfox eine einmalige pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 €, und vom darauf folgenden Tage an Verzugszinsen.

6.4. Für die Dauer des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB (§ 288 II BGB) berechnet. Die Geltendmachung nachweislich höherer Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6.5. Bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen werden alle gewährten Rabatte, Skonti oder sonstige vergütungsreduzierende Vereinbarungen hinfällig, es gilt dann der reguläre Listenpreis.

6.6. flatfox behält sich Preisanpassungen vor, die dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt werden. Der schriftlichen Mitteilung steht eine Mitteilung per E-Mail gleich.

6.7. Dem Kunden steht für den Fall der Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu.

6.8. Der Kunde hat die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen unter den ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten auch dann zu vergüten, wenn sie durch unbefugte Dritte erfolgt. Voraussetzung für einen diesbezüglichen Anspruch von flatfox auf Vergütung ist der Nachweis, dass der Kunde die Nutzung durch den Dritten zu vertreten hat.

6.9. Sofern zwischen den Vertragsparteien Leistungen vereinbart wurden, die monatlich oder jährlich wiederkehrende Kosten mit sich bringen, so sind diese jeweils im Voraus zu entrichten.

 

7. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

 

7.1. Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen, wobei flatfox sich insoweit das Recht zum Widerspruch vorbehält.

7.2. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur aus solchen Ansprüchen geltend gemacht werden, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen und ebenfalls entweder rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind.

7.3. Der Kunde darf seine Forderungen aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch flatfox an Dritte abtreten.

 

8. Gewährleistung, Haftungsbegrenzung

 

8.1. Bei einem von flatfox leicht fahrlässig herbeigeführten Sachschaden ist die Haftung von flatfox auf 1.000.000,00 € je Schadensereignis begrenzt. Eine Haftungsbegrenzung für Schäden an Leben-, Körper- und Gesundheit erfolgt nicht.

8.2. Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.

8.3. Weitergehende und andere als die in diesen Bestimmungen ausdrücklich genannten Ansprüche des Kunden, gleich welchen Rechtsgrundes, sind ausgeschlossen, soweit nicht in Folge zwingender gesetzlicher Vorschriften eine weitergehende Haftung vorgesehen ist. Hiernach nicht ausgeschlossene Schäden sind in ihrer Höhe auf die typischen bei Vertragsschluss voraussehbaren Schäden begrenzt.

8.4. Mitarbeiter von flatfox sind prinzipiell nicht ermächtigt, Zusagen, die Fähigkeiten der Anwendung oder den Leistungsumfang oder sonstige der Anwendung anhaftende Tatsachen betreffen, zu tätigen. Etwas anderes gilt nur, sofern eine solche Zusage schriftlich von der flatfox Geschäftsführung bestätigt wurde.

8.5. Macht ein Kunde Schadenersatz wegen des Verlustes von Daten geltend, so hat er Nachweis darüber zu erbringen, dass er der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hinsichtlich Datensicherungsmaßnahmen gegen Verlust oder sonstiges Abhandenkommen nachgekommen ist.

8.6. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn flatfox an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können, gehindert wird.

 

9. Änderung; Kündigung, Vertrag

 

9.1. flatfox ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden den Kunden unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist von vier Wochen mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang nicht, so gelten diese als wirksam miteinbezogen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist flatfox berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

9.3. Jeder Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn sich ein Kunde vertragswidrig verhält und flatfox ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder eine solche unmittelbar bevorsteht.

9.4. Die Kündigung erfasst sämtliche auf Grundlage dieses Vertrages erbrachten Leistungen, es sei denn, der Kunde spricht die Kündigung hinsichtlich einer Teilleistung aus.

 

10. Verjährung

 

10.1. Für deliktische Ansprüche des Kunden gegen flatfox gilt die gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist des § 852 BGB.

10.2. Schadenersatzansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des schädigenden, anspruchsbegründenden Ereignisses, längstens jedoch innerhalb von zwei Jahren ab schädigendem Ereignis, unabhängig einer Kenntnis.

10.3. Die unter 10.2 genannten Regelungen gelten für Ansprüche, die auf den Ersatz von Mangelfolgeschäden gerichtet sind.

 

11. Datenübermittlung und Nutzung

 

11.1. Verwendet der Kunde Daten Dritter oder übermittelt an flatfox Daten Dritter zur Weiterverarbeitung, so ist er verpflichtet, für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmung zu sorgen und zu gewährleisten, dass diese Daten frei von Rechten Dritter bzw. mit Zustimmung des betroffenen Dritten weiterverarbeitet werden dürfen.

11.2. Sollte flatfox in diesem Zusammenhang wegen einer Rechtsverletzung des Kunden gleich welcher Art, in Anspruch genommen werden, ist flatfox im Innenverhältnis von allen sich daraus ergebenden Ansprüchen freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet, auch die Kosten einer daraus entstehenden Rechtsverteidigung zu ersetzen.

 

12. Schlussbestimmungen

 

12.1. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Offenbach am Main

vereinbart.

12.2. Die Geltung des UN–Kaufrechts wird ausgeschlossen; es gilt ausschließlich deutsches Recht.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

12.4. Anstelle der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Regelung am nächsten kommt. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was dem Sinn und Zweck nach vereinbart worden wäre, wenn die Angelegenheit von vornherein bedacht worden wäre.

Stand: 2008/02

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